Stand 09/2014

Allgemeine Hinweise der Fa. Fenster- und Rollladen-Wipfler

Auch beim sorgfältigen Ausbau alter Fenster und Türen kann es bauseits bedingt zu kleineren Putzschäden kommen. Diese werden als Dienstleistung von uns beigeputzt. Sollten jedoch aufgrund der Bausubstanz größere Putz- und Laibungsschäden auftreten, die bei vorheriger Besichtigung nicht vorhersehbar waren, werden diese auf Wunsch und gegen Berechnung auf Stundenbasis behoben. Wir können, auch bei umsichtiger Arbeitsweise, keine Gewährleistung für Schäden von Fliesen, Marmor- oder Natursteinfensterbänken, Parkettfußböden oder Rauputz übernehmen. Außenfensterbänke werden ohne Gerüst nur seitlich, jedoch nicht von unten beigeputzt.

Bei Altbausanierung beinhalten die Montagekosten i. d. Regel auch die sorgfältige Demontage alter Fenster und Türen, sowie die fachgerechte Montage der neuen Elemente incl. Ausschäumen mit PU-Schaum. Die raumseitige Abdichtung ist sehr stark abhängig von dem jeweiligen Bauanschluss. Die äußere Abdichtung kann entweder mit Versiegelung (saubere Fuge – max. 10 mm), Dichtband oder Blenden erfolgen. Unsere Preiskalkulation bezieht sich auf der im Rahmen üblichen Standard-Montage (Montage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik). Hierin sind keine Stemm-, Schlosser-, Maler- oder Schweißerarbeiten enthalten. Auch Verkleidungsarbeiten (z.B. Pfeiler etc.) müssen gesondert angefragt bzw. die hierfür zertifizierten Unternehmen beauftragt werden.

Sollte eine RAL-Montage nach den Vorschriften der neuesten EnEV gewünscht werden, so müssen die genaue Ausführung und ein spezieller Montagepreis vor Ort besprochen werden.

Wir übernehmen keine Garantie für nicht erkennbare, versteckte oder verdeckte Stromkabel, Wasserleitungen oder Heizungsrohre.

Der Eigentümer muss im Vorfeld soweit bekannt die Monteure über die Bausituation hinweisen.

Bei Montage in Rohbauten muss eine Treppe vorhanden sein, die unseren Monteuren den ungehinderten Zugang zur Montagestelle erlaubt. Gerüste oder bauliche Einrichtungen, die unsere Arbeiten behindern können, sind während unserer Montagearbeiten zu demontieren.

Nach der Fenstermontage kann es vorkommen, dass Gaubenfenster von einem Spengler oder Blechner wieder fachgerecht abgedichtet werden müssen. Diese Arbeiten sollten unverzüglich nach der Fenstermontage erfolgen, um spätere Schäden zu vermeiden.

Regelmäßige Wartung von Fenster und Türen. Der Nachweis über die regelmäßige Wartung der Fenster und Türen ist Voraussetzung für die Akzeptanz von Gewährleistungsansprüchen. Eine jährliche Kontrolle der mechanischen Teile und deren Nachjustage ist dafür unabdingbar.

Bei der Demontage der alten Fenster kann es in sehr ungünstigen Fällen zu Beschädigungen an vorhandenen Fliesen kommen.Für diesen eventuell auftretenden Fall können wir keine Haftung übernehmen. Bei Beschädigungen bitten wir Sie, unsere Fenstermonteure sofort darauf hinzuweisen und die Ursachen zu klären.

Der untere Anschluss der Balkontüren wird mit Ihrer Zustimmung entgegen der DIN-Norm nicht mit einer Höhe von 150 mm über wasserführender Schicht ausgebildet. Außerdem weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass nach der Balkontürmontage der untere, äußere Balkontüranschluss mit einer Bauanschlussfolie von einem Dachdecker oder Fliesenleger ausgebildet werden sollte. Bei evtl. Rückfragen betr. dieser beiden Punkte stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Beim Auswechseln bzw. der Sanierung der Fenster ist der entstehende Spalt zwischen Parkettfußböden und neuem Fenster i.d.R. zu schmal. Der entstehende Spalt zwischen Parkettfußböden und neuem Fenster muss anschließend von einem Parkettleger oder Schreiner wieder fachgerecht geschlossen werden.

Wir können vorhandene Elektromotoren übernehmen, leisten jedoch keine Garantie auf Funktion, Einstellung und Anschlüsse der vorhandenen Motoren. Falls notwendig, werden Umbau- oder Einstellarbeiten auf Zeitnachweis ausgeführt. Hinweis: In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass bei starker Vereisung Rollladen am Fenstersims festfrieren und durch neu installierte Motoren (ebenso wie bei manueller Betätigung) abgerissen werden können. Hier können wir keine Gewährleistung übernehmen. Bei nachträglichem Einbau eines Elektromotors können wir keine Garantie für vorhandene „Nicht arretierte” Rollladen über-nehmen, da sich eventuell Lamellen verschieben können und es zu einer Beschädigung am vorhandenen Rollladen kommen kann.

Bei Dekorfenstern kann es durch die werkseitige Folierung zu optischen Beeinträchtigungen in den Eckbereichen (Schweißecken) kommen, die aber nicht den Wert und die Funktionsfähigkeit des Bauteils beeinträchtigen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Alte PVC-Rollläden können sich teilweise in einem sehr schlechten Zustand befinden und werden teilweise noch mit Ketten betrieben. In diesem Fall müssen die Rollladen ausgebaut, von Breite geschnitten und wieder eingebaut werden. Hier können wir keine Garantie für die einwandfreie Funktion der alten Rollläden übernehmen! Aufwand für Nachschneiden der Rollladen erfolgt auf Zeitnachweis. Wir empfehlen dringend, die alten Rollläden gegen neue PVC-Rollläden auszutauschen. Bei Neumontage von Rollläden in bereits vorhandene Metallschienen kann es zu bauartbedingten, unerwünschten Geräuschentwicklungen kommen, die von unserer Seite nicht beeinflussbar sind.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung – auch Dritten gegenüber – unser Eigentum.

Mit dem Einbau der Teile geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

Bei Werkstattabholung und Zulieferung: Zahlbar bar oder Vorkasse

Allgemeine Hinweise